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Die bislang ohnehin als unauskömmlich angesehenen Stundensätze des § 6
HOAI 1996 wurden ersatzlos gestrichen, um den Parteien eine größere
Vertragsfreiheit einzuräumen. Regelungen zur Höhe von Stundensätzen
sind damit in der HOAI 2009 nicht mehr gegeben, so dass die Vertragsparteien
gefordert sind, ortsübliche Stundensätze zu vereinbaren. Bei der
Vereinbarung von Stundensätzen ist zu beachten, dass in diesen sämtliche
Kosten eines Planerbüros aus projektbezogener Tätigkeit zu erwirtschaften
sind. Der AHO zeigt Ihnen drei Wege zur Ermittlung von Stundenverrechnungssätzen
als Arbeitshilfe auf. Der erste Weg basiert auf der Ermittlung gemäß AHO-Bürokostenvergleich,
der zweite Weg basiert auf dem Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure
und der dritte Weg zeigt die komplexe Ermittlung von bürospezifischen
Mitarbeiterverrechnungssätzen auf. Die Arbeitshilfen wurden nach
bestem Wissen erstellt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir
keine Gewähr, insbesondere für die juristische Durchsetzbarkeit der
ermittelten Ergebnisse geben können. Anregungen und Erfahrungen im
praktischen Umgang mit den Arbeitshilfen werden wir gerne aufnehmen
und berücksichtigen.
Die Ableitung der Personenstunden- und Personalmonatsverrechnungssätzen für Mitarbeiter in Planungsbüros ist im Heft Nr. 21 der AHO-Schriftenreihe "Interdisziplinäre Leistungen zur Wertoptimierung von Bestandsimmobilien" im Bild 31 aufgezeigt. Dabei wird neben den unmittelbaren Personalkosten des Mitarbeiters dessen Deckungsbeitrag für die Personalkosten der Geschäftsführung und das Sekretariat sowie Sachkosten des Bürobetriebs am Beispiel eines Ingenieurbüros dargestellt. Dieser Ansatz geht von unmittelbaren Personalkosten eines Mitarbeiters pro Jahr aus.
Weg
1: Ermittlung gem. AHO-Bürokostenvergleich 2008
Weg
2: Ermittlung gem. Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure
Weg
3: Ermittlung von bürospezifischen Mitarbeiterverrechnungssätzen
Tabellarische Stundensatzermittlung
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