Letzte Aktualisierung unter "Presse + Infos" am 06.05.2010
HOAI
Praxishilfe Stundensätze
HOAI 2009 Spezial
     
  1. Weg - Ermittlung gem. AHO-Bürokostenvergleich 2008
     
   

Der AHO schafft sich jährlich im Zuge des Bürokostenvergleiches einen Überblick über die derzeitige Ertragssituation der Büros. Mit diesem Bürokostenvergleich werden auch die Gemeinkostenfaktoren nach Bürogrößen geordnet abgegriffen. Im Nachfolgenden wird hier der zur Verfügung gestellte Stundensatzrechner erläutert.

AHO - Stundensatzrechner
Monatsgehalt (Brutto)  
Weihnachtsgratifikation  
Sonderzahlungen  
Jahresgehalt   / 12 =  

AHO-Gemeinkostenfaktor inkl. 10% Unternehmerbedarf,
ohne Leistungen an Dritte, Büros mit (bitte ankreuzen):
1 Person  
2 - 5 Personen  
6 - 10 Personen  
11 - 50 Personen  
51 - 100 Personen  
> 100 Personen  

Verrechnungssatz
Projektmonat bei: Mo  
Stundensatz bei: h/Mo  

Abb.: 2009 Enseleit / Reimers, Ermittlung des Monats-/Stundensatzes auf Basis des AHO-Bürokostenvergleichs 2008

AHO-Gemeinkostenfaktor (GKF)
Der AHO in Verbindung mit dem IFB - Institut für Freie Berufe, Nürnberg, führt jährlich einen Bürokostenvergleich durch. Im Zuge dieses Bürokostenvergleichs wird auch der Gemeinkostenfaktor ermittelt. Die Berechnungsbasis der hier ausgewiesenen Faktoren ist ohne Leistungen an Dritte ermittelt worden.

10% Unternehmerbedarf
Dieser Beaufschlagungsprozentsatz des Unternehmerbedarfs (Wagnis + Gewinn) ist in Abhängigkeit der Projektdurchführungsrisiken in Höhe von 10 v. H. in den GFK berücksichtigt (siehe auch Weg 2).
Lt. Bürokostenvergleich 2008 beträgt das durchschnittliche Wagnis ca. 5,5 v. H.

Monats-/Stundensatz
In den Faktoren ist die erhöhende Wirkung der Netto-Arbeitszeiten (siehe letzter Absatz) nicht berücksichtigt. 10,5 Monate = 12 Monate abzgl. 30 AT Urlaub 169 Stunden = 4,33 Wochen/Monat x 39 Std./Woche

Wie anhand der Spannweite der Gemeinkostenfaktoren (2,36 bis 2,86) ersichtlich, können diese im AHO-Bürokostenvergleich ermittelten Faktoren den Einzelfall nicht abdecken. Ferner wird der Sprung zu den alten Stundensätzen gem. § 6 HOAI 1996 sicherlich Diskussionen mit dem Auftraggeber auslösen. Aus diesem Grund wird in Weg 3 eine exaktere einzelfallbezogene Ermittlung von bürospezifischen Mitarbeiterverrechnungsätzen angeboten.

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