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Ausgehend von der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (z. B.
DATEV - BWA) wird über die abrechenbaren MitarbeiterInnenleistungen
ein Gemeinkostenfaktor auf das Grundgehalt und anteilige Zusatzleistungen
wie beispielsweise die Weihnachtsgratifikation ermittelt. Nicht
ganz der reinen Lehre entsprechend werden auch die Arbeitgeberanteile
der Sozialbeiträge (KV, RV, PV, AV) diesem Faktor hinzugerechnet.
Mittels dieses über alle MitarbeiterInnen geltenden Faktors
wird der Zuschlag auf das Grundgehalt ohne Wagnis und Gewinn
ermittelt. Dieser Deckungsbeitrag dient zunächst als Basis
zur Ermittlung von Monats-, Tages- oder Stundensätzen. (Um
Verwechselungen zu vermeiden, wird dieser Gemeinkostenfaktor
im Folgenden mit der Kennung GKFG ergänzt).
Ermittlung der durchschnittlichen Mitarbeiterabrechungszeit
Bei der Bestimmung der v. g. Sätze ist die reine Projektzeit,
also die Abrechnungsbasis zu bedenken. Zeiten wie die der Urlaubszeit,
Weiterbildungen, Ausfallzeiten etc. sind nicht abrechenbar und
somit letztendlich auf die Stundensätze umzulegen. Zwecks Übersichtlichkeit
wird die nachfolgende Ermittlung der Nettoarbeitszeiten (Abrechnungszeiten)
auf Monatsbasis beispielhaft erläutert.
| Durchschnittliche Monatsarbeitstage |
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21,00 AT |
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| Urlaubszeiten (Beisp. 30 AT p. a.) |
30 AT / 12 Mo |
- 2,50 AT |
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| Weiterbildung, 6 AT p. a |
6 AT / 12 Mo |
- 0,50 AT |
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| Krankheitsbedingte Ausfallzeiten, 3% |
3% von 21,00 AT |
- 0,70 AT |
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| Büroarbeit (EDV, Organisation, Einarbeitung, ...) |
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- 1,50 AT |
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Projektarbeitstage |
15,80 AT |
= 75% |
| Abrechenbare Projektstunden (bei 39 Std.-Woche = 15,80/21 * 39 * 4,33) |
127 h/Mo |
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Im Nachfolgenden ein Berechnungsbeispiel:

Abb. 1: 2009, Reimers (Eigene Ermittlungen), Ermittlung eines bürospezifischen Gemeinkostenfaktors (GKFG)
(Diese Excel-Datei können Sie hier downloaden)
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Glossar Formeln:
Grundgehaltmittelsatz (GHM) = ∑ Gehälter / Anzahl Mitarbeiter
Gemeinkostenfaktor Grundgehalt (GKFG) am Beispiel
= MDS = 9.916,73 € / GHM = 4.040 €
Abschreibungen
Abschreibungen sind steuerrechtlich bedingte Verschiebungen von Kosten. Daher sind diese immer anzusetzen.
Grundgehalt (Monat)
Hier ist das monatliche Grundgehalt ohne KV-/RV-/AV-/PV-Beiträge;
jedoch mit anteiliger Weihnachtsgratifikation einzutragen.
Eigenanteil GS
Wesentlicher Wettbewerbsvorteil einer kleinen Büroeinheit ist die projektbezogene Mitarbeit des Geschäftsführers (GS) bzw. Eigentümers. Der vorgeschlagene Deckungsbeitrag von 50% des Höchstgehalts der Mitarbeiter ist frei wählbar.
Einfache Faustformal: Je höher der Beitrag so geringer der GKFG.
Tagesatz = 127 h/Mo
Unter "Ermittlung des Mitarbeiterdeckungsbeitrags" werden die abrechenbaren Stunden bei einer ausschließlichen Abrechnung des Mitarbeiters über Stundensätze beziffert (Berechnung siehe oben).
Bei Abrechnung von Besonderen Leistungen (treten den Grundleistungen hinzu) kann dieser Wert abgemindert werden.
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Nachteilig bei diesem Ermittlungssystem ist sicherlich die generelle
Offenlegung aller bürospezifischen Werte. Alternativ ist eine
ergebnisorientierte Bestätigung des GKFaG durch den
eigenen Steuerberater denkbar.
Ausblick
Da Eigenerklärungen im VOF-Verfahren zwar genügen, wäre ein vom
eigenen Steuerberater aufgestellter und bestätigter Gemeinkostenfaktor
sicherlich in den Verhandlungen um auskömmliche Stundensätze hilfreich.
Aus diesem Grund wird derzeit vom Verfasser in Verbindung mit DATEV
ein Grundgerüst zur Ermittlung von bürospezifischem Mitarbeiterverrechnungssätzen
unter dem Tool "Kostenrechnung" (KOST) erarbeitet.
Verfasser: Dipl.-Ing. Rainer Reimers, GBM - Gesellschaft
für
Beratung und Management im Bauwesen mbH, Essen
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Tabellarische Stundensatzermittlung
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