|
|
| |
|
Der AHO Ausschuss
der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung
e.V., hervorgegangen aus dem bereits 1923 gegründeten AGO,
ist der Zusammenschluss der maßgeblichen Ingenieurverbände, der
Länderingenieurkammern Deutschlands sowie der Architektenkammern von
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen und Hessen, um die Honorar- und Wettbewerbsinteressen
von Ingenieuren und Architekten zu vertreten.
Hauptaufgaben des AHO sind der Erhalt und die Weiterentwicklung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI. Die HOAI wurde geschaffen, um für die geistig-schöpferischen Leistungen der Planer eine angemessene Honorarfindung zu ermöglichen und gleichzeitig dem Auftraggeber, dessen Treuhänder der Planer ist, Kostensicherheit zu geben. Für die notwendige Anpassung der HOAI an die wirtschaftlichen, technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen tritt der AHO ein. Der AHO steht in ständigem Dialog mit dem Verordnungsgeber sowie mit den öffentlichen und privaten Auftraggebern, um sich für ein Honorar- und Vergabewesen einzusetzen, das den Interessen von Auftragnehmern und Auftraggebern gleichermaßen gerecht wird.
Tragende Elemente der Facharbeit des AHO sind seine
Fachkommissionen, in denen fachlich hochqualifizierte Ingenieure und
Architekten neben der Diskussion von Einzel- und Grundsatzfragen zum
Honorarrecht, die bestehenden Leistungsbilder der HOAI
weiterentwickeln sowie neue Leistungsbilder erarbeiten. Die Ergebnisse
dieser ehrenamtlichen Arbeit finden sich u.a. in den Heften der Grünen
Schriftenreihe des AHO wieder.
Durch die Fachkommissionen unterstützt, prüft das Justitiariat des AHO die Vertragsmuster öffentlicher und privater Auftraggeber und nimmt zu Anfragen seiner Mitgliedsorganisationen gutachterlich Stellung. Informationsorgan des AHO sind die regelmäßig erscheinenden AHO-Informationen, die über die aktuelle Situation im Honorar- und Vergaberecht berichten sowie die Rechtsprechung hierzu darstellen. |
| |
|
|
| |
|
|
|
 |