Willkommen beim AHO
Wir vertreten die Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und Architekten in ganz Deutschland.
Seit 1923.
Ausschuss der Verbände und Kammern
der Ingenieure und Architekten
für die Honorarordnung e.V.
Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und IngenieureDer Bundesrat hat am 06.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Damit kann die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. AHO, Bundesarchitektenkammer und Bundesin-genieurkammer, die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähi-ges, wenn auch nicht optimales Ergebnis.
Mehr erfahrenParallel zu den laufenden Gesetzgebungsberatungen im Hinblick auf das der HOAI zu Grunde liegende Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen hat das Bundeskabinett am 16.09.2020 die HOAI-Änderungsverordnung verabschiedet. Diese muss nun auch vom Bundesrat beschlossen werden. Die an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 04.07.2019 angepasste HOAI soll bis zum Jahresende verabschiedet werden und am 01.01.2021 in Kraft treten.
Mehr erfahrenLeistungen für Inbetriebnahmen – Übergreifendes Leistungsbild für die Inbetriebnahme von...
Hier bestellenProjektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen...
Hier bestellenArchitekten- und Ingenieurvertragsrecht – Anwendungshilfe zu Vergütungsfolgen und Verträgen
Hier bestellenDie Umfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten“ wird auch in diesem Jahr gemeinsam vom AHO, der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI beauftragt und von dem unabhängigen Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen – Nürnberg durchgeführt. Der Fokus wurde in diesem Jahr erneut auf die Strukturdaten gelegt, um einen umfassenden Überblick über die Situation der Branche zu erhalten.
Mehr erfahren +Mit dem AHO-Stundensatzrechner können mitarbeiterbezogene Stundensätze ermittelt werden.
Zum Stundensatzrechner +Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – regelt, welche Architekten- und Ingenieurleistungen zu welchem Preis abzurechnen sind. Die HOAI stellt mithin verbindliches Preisrecht zur Honorarermittlung von Planungsleistungen dar, bestimmt jedoch nicht die vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese sind im Architekten- und Ingenieurvertrag von den Vertragsparteien vertraglich zu vereinbaren.
Mehr Erfahren +Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie löst die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure. Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 221.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt.
Mehr Erfahren +Die als BIM (Building Information Modeling) bezeichnete Methode der IT-basierten Planung, Ausführung und des Betriebs von Bauwerken wird auch in Deutschland schrittweise eingeführt. Mit der Veröffentlichung eines Stufenplanes Digitales Planen und Bauen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Weichen für die Einführung von BIM bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gestellt.
Mehr Erfahren +Am 01.01.2018 ist nach mehrjährigen Vorarbeiten das grundlegend überarbeitete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt.
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