Im Fokus

HOAI im Koalitionsvertrag

Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag sieht neben der Schaffung eines eigenen Bauministeriums auch die Novellierung der HOAI vor. Damit ist der Weg für eine Modernisierung der Leistungsbilder und die Überprüfung der Honorartafeln frei. Aktuell wird in 11 vom AHO organisierten Facharbeitsgruppen mit Experten aus den Verbänden und Kammern der Ingenieure und Architekten ein Vorschlag für eine novellierte HOAI 202X erarbeitet.

Koalitionsvertrag 2021 -2025

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

AHO-Schriftenreihe

Alle Hefte der AHO-Schriftenreihe erscheinen als unverbindliche Praxishilfen zur Leistungsbe- schreibung und Honorarkalkulation. Die Inhalte dienen der Orientierung und entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Die geschuldeten Planungsleistungen und deren Honorierung bestimmen sich ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall.

Neueste veröffentlichungen

Heft 44

Bauakustik – Raumakustik – Schallimmissionsschutz

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Heft 43

Fachplanungsleistungen zu „Schadstoffen in Objekten – bauliche und technische Anlagen“...

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Heft 17

Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

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Oft bestellt

Heft 35

Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen

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Aktuelles & Presse

24.11.2023

“Halbzeit der HOAI-Reform 2025 – Einblicke und Ausblicke” – AHO-Herbsttagung am 23.11.2023

Mit der Evaluierung der Leistungsbilder unter baufachlicher Verantwortung des BMWSB und dem Abschluss des Fachgutachtens wurde die erste Phase des zweistufigen Novellierungsprozesses der HOAI in diesem Herbst abgeschlossen. Nun kommt es darauf an, auch die zweite Phase mit der Expertise der Architekten und Ingenieure weiterhin systmatisch zu begleiten. "Halbzeit der HOAI-Reform 2025 - Einblicke und Ausblicke" war deshalb der Titel der diesjährigen AHO-Herbsttagung, die gestern am 23.11.2023 in Berlin stattgefunden hat. Nach einem Grußwort von Frau Dr. Bartsch, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, stellte Frau Gäbel, Referentin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, den ca. 130 Tagungsgästen zunächst die Aufgabenstellung des Fachgutachtens zur Evaluierung der Planungsbereiche dar. Ein Höhepunkt des Programms am Vormittag war der Vortrag von Herrn Dr. Jörg L. Bodden, Mitglied des Gutachterteams, der einen außerordentlich instruktiven Überblick über die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens gab. Herrr Dipl-Ing. Abraham, Vorsitzender des AHO, fasste danach in Kürze einige wichtige Ergebnisse der jährlichen Umfrage zur wirtschaftlichen Lage des Berufsstandes zusammen. Mit dem Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Architekten- und Ingenieurrecht von Herr Prof. Dr. jur. Jurgeleit,  Richter am Bundesgerichtshof, schloss die Tagung mit einem weiteren äußerst interessanten Höhepunkt, der bei den Teilnehmern sehr großen Anklang gefunden hat.
06.07.2023

4. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht am 16.11.2023 in Berlin

Am Donnerstag, den 16.11.2023 findet der 4. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht in der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Der AHO ist auch in diesem Jahr gemeinsam mit der BAK und BIngK Kooperationspartner. Ein Themenschwerpunkt der Tagung wird die Novellierung der HOAI sein. Das Programm finden Sie hier.
16.06.2023

Anpassung des Vergaberechts “eForms” – Bundesrat stimmt Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV zu

Der Bundesrat hat heute in seiner 1034. Sitzung zu TOP 38 insbesondere der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV mehrheitlich zugestimmt. Der abweichende Plenarantrag des Freistaates Bayern fand dagegen leider keine Mehrheit. Die Pressemitteilung der Kammern und Verbände finden Sie unten stehend.    
01.06.2023

9. Deutscher Baugerichtstag am 12. und 13. Mai 2023 in Hamm

Am 12. Und 13. Mai 2023 fand in Hamm der 9. Deutsche Baugerichtstag statt. In acht Arbeitskreisen wurden Thesen zu Fragen des Bauvertrags- und Bauprozessrechts, des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts, der Auftragsvergabe, der Integrierten Projektabwicklung (IPA), der Normung u.a. diskutiert und Empfehlungen abgestimmt. Im Fokus der Diskussion des Arbeitskreises IV stand die Frage, welche Änderungen und Ergänzungen anlässlich der Evaluierung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts im BGB in Bezug auf die §§ 650p ff BGB zu empfehlen sind. Die hierzu von den Referenten Frau Richterin am Bundesgerichtshof Dagmar Sacher, Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Zahn und Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger vorgeschlagenen Thesen wurden intensiv diskutiert und schließlich als Empfehlungen formuliert. Die abgestimmten Thesen und Empfehlungen sind auf der Internetseite des Deutschen Baugerichtstages www.baugerichtstag.de veröffentlicht.

AHO-Jahresumfrage

Die Umfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten”  wird auch in diesem Jahr gemeinsam vom AHO, der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI beauftragt und von dem unabhängigen Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen – Nürnberg durchgeführt. Der Fokus wurde in diesem Jahr erneut auf die Strukturdaten gelegt, um einen umfassenden Überblick über die Situation der Branche zu erhalten.

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AHO-Stundensatzrechner

Mit dem AHO-Stundensatzrechner können mitarbeiterbezogene Stundensätze ermittelt werden.

Zum Stundensatzrechner +
Erläuterungen zur Stundensatzermittlung +

Themen

HOAI

Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – regelt die Honorarermittlung und dient zur Honorarorientierung von Planungsleistungen, bestimmt jedoch nicht die vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese sind im Architekten- und Ingenieurvertrag von den Vertragsparteien vertraglich zu vereinbaren.

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Vergabe

Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie löst die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure. Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 214.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt.

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BIM

Die als BIM (Building Information Modeling) bezeichnete Methode der IT-basierten Planung, Ausführung und des Betriebs von Bauwerken wird auch in Deutschland schrittweise eingeführt. Mit der Veröffentlichung eines Stufenplanes Digitales Planen und Bauen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Weichen für die Einführung von BIM bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gestellt.

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Vertragsrecht

Am 01.01.2018 ist nach mehrjährigen Vorarbeiten das grundlegend überarbeitete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt.

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