Im Fokus

HOAI im Koalitionsvertrag

Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag sieht neben der Schaffung eines eigenen Bauministeriums auch die Novellierung der HOAI vor. Damit ist der Weg für eine Modernisierung der Leistungsbilder und die Überprüfung der Honorartafeln frei. Aktuell wird in 11 vom AHO organisierten Facharbeitsgruppen mit Experten aus den Verbänden und Kammern der Ingenieure und Architekten ein Vorschlag für eine novellierte HOAI 202X erarbeitet.

Koalitionsvertrag 2021 -2025

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

AHO-Schriftenreihe

Alle Hefte der AHO-Schriftenreihe erscheinen als unverbindliche Praxishilfen zur Leistungsbe- schreibung und Honorarkalkulation. Die Inhalte dienen der Orientierung und entfalten keinerlei rechtliche Bindungswirkung. Die geschuldeten Planungsleistungen und deren Honorierung bestimmen sich ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung im Einzelfall.

Neueste veröffentlichungen

Heft 17

Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz

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Heft 24

Planung von Lichtsignalanlagen

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Heft 10

GIS-Dienstleistungen – Leistungsphasen nach Fachthemen mit Honorarzonen und Honorartafeln 2.,...

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Oft bestellt

Heft 35

Vergabe freiberuflicher Leistungen im Bauwesen

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Aktuelles & Presse

14.03.2023

HOAI-Novellierung 202X – Umfrage zur Auswertung abgerechneter Projekte gemäß HOAI

In diesem Jahr führt der AHO mit Unterstützung der Bundesingenieurkammer und des VBI  eine gesonderte Datenerhebung zur Auswertung von konkret abgerechneten Projekten gemäß HOAI durch, um die Situation der Projektplanung und -abwicklung  der Ingenieur- und Architekturbüros zu dokumentieren sowie die Notwendigkeit der Anpassung der Honorartafeln zu belegen. Die diesjährigen Ergebnisse der Umfrage werden für die laufende Novellierung der HOAI 2025 dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragten Gutachterteam sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung gestellt. Diese Daten bieten eine sehr wichtige Argumentationsbasis für die notwendige Anpassung der Honorartafeln im aktuellen Novellierungsprozess der HOAI. Bitte nehmen Sie an der Umfrage mit möglichst vielen Projekten teil, um eine breite und aussagekräftige Datenbasis zu erhalten (Frist 30.04.2023). Die nach Leistungsbildern gegliederten Fragebögen finden Sie unter diesem Link: www.t1p.de/projekte22  
01.03.2023

Stellungnahme zum Referentenentwurf der Vergabeverordnung (VgV): Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe wehren sich nachdrücklich gegen eine Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV), die zur Folge hätte, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen.
11.01.2023

Neue Auflage in der AHO-Schriftenreihe – Heft 24 “Planung von Lichtsignalanlagen”, 2. Auflage erschienen

Das Heft befasst sich mit den Leistungsbildern und der daraus resultierenden angemessenen Honorierung der Planung von Lichtsignalanlagen. Es wird ergänzt durch fünf praxisnahe Fallbeispiele, die dazu beitragen sollen, eine einvernehmliche Bewertung der Leistungen für die Fachplanung Straßenverkehrsanlagen und der Honorierung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu finden.  
10.01.2023

AHO-Schriftenreihe im digitalen Format verfügbar

Die Grünen Hefte der AHO-Schriftenreihe liegen ab sofort auch im digitalen Format vor. Nach dem der AHO-Vorstand heute den Startschuss für die Eröffnung der Datenbankanbindung gegeben hat, können im Online-Shop der AHO-Schriftenreihe unter www.aho.de/schriftenreihe neben den gedruckten Heften ab sofort schon Lizenzen für zahlreiche Titel in der Datenbank des AHO bestellt werden.

AHO-Jahresumfrage

Die Umfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten”  wird auch in diesem Jahr gemeinsam vom AHO, der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI beauftragt und von dem unabhängigen Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen – Nürnberg durchgeführt. Der Fokus wurde in diesem Jahr erneut auf die Strukturdaten gelegt, um einen umfassenden Überblick über die Situation der Branche zu erhalten.

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AHO-Stundensatzrechner

Mit dem AHO-Stundensatzrechner können mitarbeiterbezogene Stundensätze ermittelt werden.

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Erläuterungen zur Stundensatzermittlung +

Themen

HOAI

Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – regelt die Honorarermittlung und dient zur Honorarorientierung von Planungsleistungen, bestimmt jedoch nicht die vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese sind im Architekten- und Ingenieurvertrag von den Vertragsparteien vertraglich zu vereinbaren.

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Vergabe

Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie löst die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure. Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 214.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt.

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BIM

Die als BIM (Building Information Modeling) bezeichnete Methode der IT-basierten Planung, Ausführung und des Betriebs von Bauwerken wird auch in Deutschland schrittweise eingeführt. Mit der Veröffentlichung eines Stufenplanes Digitales Planen und Bauen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Weichen für die Einführung von BIM bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gestellt.

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Vertragsrecht

Am 01.01.2018 ist nach mehrjährigen Vorarbeiten das grundlegend überarbeitete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt.

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