Erläuterungen zur Stundensatzermittlung

Die bis zur Novellierung der HOAI 2009 als unauskömmlich angesehenen Stundensätze des § 6 HOAI 1996 wurden ersatzlos gestrichen, um den Parteien eine größere Vertragsfreiheit einzuräumen. Regelungen zur Höhe von Stundensätzen sind damit nicht mehr gegeben, so dass die Vertragsparteien gefordert sind, ortsübliche Stundensätze zu vereinbaren. Bei der Vereinbarung von Stundensätzen ist zu beachten, dass in diesen sämtliche Kosten eines Planerbüros aus projektbezogener Tätigkeit zu erwirtschaften sind. 

Der AHO verschafft sich jährlich im Zuge der Umfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten“ einen Überblick über die derzeitige Ertragssituation der Büros. Mit dieser Umfrage werden auch die Gemeinkostenfaktoren nach Bürogrößen geordnet, ermittelt.

Gemeinkosten

Gemeinkosten setzen sich in der Regel zusammen aus:

  • Raumkosten
  • Betriebliche Steuern
  • Versich./Beiträge
  • Besondere Kosten
  • Kfz-Kosten
  • Werbe-/Reisekosten
  • Kosten Warenabgabe
  • Abschreibungen
  • Reparatur/Instandhaltung
  • Sonstige Kosten

Unternehmerbedarf

Der Unternehmerbedarf setzt sich in der Regel zusammen aus:

  • AG-Insolvenz
  • Fehlleistungen
  • Kalkulationsirrtum
  • Investitionen
  • Verlustvortrag
  • Inflationsrate
  • Gehaltssteigerung
  • Zusätzliche Sozialleistungen

Auf Basis dieser deutschlandweiten Umfrage können mitarbeiterbezogene Stundensätze mit dem AHO-Stundensatzrechner ermittelt werden.

Stundensätze inkl. 10 % Unternehmerbedarf
+ 5 % Gewinn (BÜroGRÖSSE 11 – 50)
Durchschnittliches
Jahresgehalt
Mittlerer Stundensatz (Netto)
Architekt/Ingenieur 60.000 € 93 €
Architekt/Ingenieur 50.000 € 77 €
Architekt/Ingenieur 40.000 € 62 €