Bundesrat stimmt Vergabebeschleunigungsgesetz zu
Der Bundesrat hat am 08.05.2026 mehrheitlich dem Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz in der vom Bundestag am 23.04.2026 beschlossenen Fassung zugestimmt.
Das Gesetz enthält mittelstandsfreundliche Regelungen zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau, beispielsweise durch Stärkung von Eigenerklärungen im Vergabeverfahren. Durch die gemeinsamen Bemühungen der Planerorganisationen sowie des ZDB und ZDH konnte der Teillosgrundsatz weitgehend erhalten werden und wird – von begrenzten Ausnahmen abgesehen – nicht zu Gunsten der Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen für alle Ausschreibungen im Bereich der Oberschwellenvergabe geöffnet.
Das Gesetz wird zeitnah verkündet und zum 01.07.2026 in Kraft treten.