Derzeit wird die aktuell gültige Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vom 10.07.2013, zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 (BGBl. 202 Teil I Nr. 58, S2636 vom 07. Dezember 2020), die am 01.01.2021 in Kraft getreten ist, novelliert.
Für den weiteren Fortgang der Novellierung liegen mit dem Endbericht zur Evaluierung der Planungsbereiche der HOAI, der am 10.01.2024 veröffentlicht wurde (BMWSB) und dem vom BMWE beauftragten Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der HOAI (veröffentlicht am 27.03.2025), zwei Fachgutachten vor, die eine solide und belastbare Grundlage für die Fortführung der Novellierung im Laufe des Jahres 2026 darstellen.
