Ausschuss der Verbände und Kammern
der Ingenieure und Architekten
für die Honorarordnung e.V.
Auf der Grundlage des Planungsbereichsgutachtens, das im Januar 2024 veröffentlicht wurde, wurden in der zweiten Stufe unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Zeitraum vom 01.05.2024 bis 01.02.2025 die wirtschaftlichen Aspekte der HOAI in einem wissenschaftlichen Honorargutachten geprüft und angepasst. Der Endbericht wurde am 27.03.2025 vom BMWK veröffentlicht.
Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 wurde am 07.12.2020 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.
Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und IngenieureProjektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen...
Hier bestellenFachplanungsleistungen zu „Schadstoffen in Objekten – bauliche und technische Anlagen“...
Hier bestellenGemeinsame Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Planungsbüros von AHO, BAK, BIngK und VBI
Ziel der Befragung ist es, verlässliche und belastbare Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros zu erhalten, um so eine zielgerichtete politische und wirtschaftliche Interessenvertretung gewährleisten zu können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Weiterentwicklung der HOAI und in Bezug auf ein erfolgreiches Lobbying gegenüber der neuen Bundesregierung von zentraler Bedeutung.
In den vergangenen Monaten haben wir das Befragungsformat gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft aus Köln (IW Consult) optimiert. Das neue Format löst die „Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten“ des AHO ab und wird in einem jährlichen Zyklus wiederholt.
Um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten, wird die Umfrage erstmals gemeinsam von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, Verband Beratender Ingenieure und AHO durchgeführt.
Mehr erfahren +Mit dem AHO-Stundensatzrechner können mitarbeiterbezogene Stundensätze ermittelt werden.
Zum Stundensatzrechner +Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – regelt die Honorarermittlung und dient zur Honorarorientierung von Planungsleistungen, bestimmt jedoch nicht die vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese sind im Architekten- und Ingenieurvertrag von den Vertragsparteien vertraglich zu vereinbaren.
Mehr Erfahren +Am 18. April 2016 ist die neue Vergabeverordnung (VgV) in Kraft getreten. Sie löst die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ab und regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge an Architekten und Ingenieure. Für den Bereich der Vergabe unterhalb des Schwellenwertes von derzeit 214.000 € für Planungsleistungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) veröffentlicht und eingeführt.
Mehr Erfahren +Die als BIM (Building Information Modeling) bezeichnete Methode der IT-basierten Planung, Ausführung und des Betriebs von Bauwerken wird auch in Deutschland schrittweise eingeführt. Mit der Veröffentlichung eines Stufenplanes Digitales Planen und Bauen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Weichen für die Einführung von BIM bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gestellt.
Mehr Erfahren +Am 01.01.2018 ist nach mehrjährigen Vorarbeiten das grundlegend überarbeitete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt.
Mehr Erfahren +