Willkommen beim AHO
Wir vertreten die Honorar- und Wettbewerbsinteressen von Ingenieuren und Architekten in ganz Deutschland.
Mehr Erfahren +Ausschuss der Verbände und Kammern
der Ingenieure und Architekten
für die Honorarordnung e.V.
Das Vergabebeschleunigungsgesetz ist am 01.07.2026 in Kraft getreten. Damit endet eine kontroverse Diskussion um die Beibehaltung des Teillosgrundsatzes mit einem Kompromiss. Trotz der nachdrücklichen Forderung der Bauindustrie und kommunalen Spitzenverbänden, diesen möglichst weitgehend abzuschaffen, konnten die Argumente der Kammern und Verbände der Planer, des Handwerks und des Baugewerbes der mittelständischen Planungs- und Bauwirtschaft durchdringen und der Grundsatz der losweisen Vergabe weitgehend erhalten werden.
Vergabebeschleunigungsgesetz tritt in KraftAuf der Grundlage des Planungsbereichsgutachtens, das im Januar 2024 veröffentlicht wurde, wurden in der zweiten Stufe unter der Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Zeitraum vom 01.05.2024 bis 01.02.2025 die wirtschaftlichen Aspekte der HOAI in einem wissenschaftlichen Honorargutachten geprüft und angepasst. Der Endbericht wurde am 27.03.2025 vom BMWK veröffentlicht.
Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen...
Hier bestellenGemeinsame Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Planungsbüros von AHO, BIngK und VBI in Zusammenarbeit mit der BAK
Ziel der Befragung ist es, verlässliche und belastbare Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros zu erhalten, um so eine zielgerichtete politische und wirtschaftliche Interessenvertretung gewährleisten zu können. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Weiterentwicklung der HOAI und in Bezug auf ein erfolgreiches Lobbying gegenüber der Bundesregierung von zentraler Bedeutung.
In den vergangenen Monaten haben wir das Befragungsformat gemeinsam mit dem Institut der deutschen Wirtschaft aus Köln (IW Consult) optimiert. Das neue Format hat im Jahr 2025 die „Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten“ des AHO abgelöst und wird in einem jährlichen Zyklus wiederholt.
Um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten, wird die Umfrage erstmals gemeinsam von Bundesingenieurkammer, Verband Beratender Ingenieure, AHO in Zusammenarbeit mit der BAK durchgeführt.
Mehr erfahren +Mit dem AHO-Stundensatzrechner können mitarbeiterbezogene Stundensätze ermittelt werden.
Zum Stundensatzrechner +Die HOAI – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – regelt die Honorarermittlung und dient zur Honorarorientierung von Planungsleistungen, bestimmt jedoch nicht die vertraglich geschuldeten Leistungen. Diese sind im Architekten- und Ingenieurvertrag von den Vertragsparteien vertraglich zu vereinbaren.
Mehr Erfahren +Mit dem Inkrafttreten des Vergabebeschleunigungsgesetzes am 01.07.2026 endet die kontroverse Diskussion um die Beibehaltung des Teillosgrundsatzes mit einem Kompromiss. Trotz der nachdrücklichen Forderung der Bauindustrie und kommunalen Spitzenverbände, diesen möglichst weitgehend abzuschaffen, konnten die Argumente der Kammern und Verbände der Planer, des Handwerks und des Baugewerbes der mittelständischen Planungs- und Bauwirtschaft durchdringen und der Grundsatz der losweisen Vergabe weitgehend erhalten werden.
Mehr Erfahren +Die als BIM (Building Information Modeling) bezeichnete Methode der IT-basierten Planung, Ausführung und des Betriebs von Bauwerken wird auch in Deutschland schrittweise eingeführt. Mit der Veröffentlichung eines Stufenplanes Digitales Planen und Bauen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Weichen für die Einführung von BIM bei Verkehrsinfrastrukturprojekten gestellt.
Mehr Erfahren +Am 01.01.2018 ist nach mehrjährigen Vorarbeiten das grundlegend überarbeitete neue Bauvertragsrecht in Kraft getreten. Erstmals werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch den Architekten- und Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eingeführt.
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