BMJ legt Entwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz vor
Auf Initiative von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Entwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt. Mit den geplanten Änderungen soll der Bau von Wohnungen kostengünstiger, einfacher und effizienter werden. Vorgesehen ist, dass Planer unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Sicherheitsstandards von den allgemeinen Regeln der Technik ohne Haftungsrisiken abweichen können.
Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer haben dem BMJ hierzu eine gemeinsame Stellungnahme übermittelt. Der AHO hat in einem Schreiben an das BMJ die Stellungnahme von BAK und BIngK unterstützt.
Das BMWSB hat bereits für die rechtssichere Umsetzung des geplanten Gesetzes in der Praxis einen Entwurf für die Leitlinien zum Gebäudetyp-E-Gesetz erarbeitet.