Bundeskabinett verabschiedet Vergabebeschleunigungsgesetz
Das Bundeskabinett hat in der heutigen Sitzung den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf des Vergabebeschleunigungsgesetzes beschlossen und keine Veränderung am Grundsatz der Teil- und Fachlosvergabe in § 97 Abs. 4 GWB vorgenommen, wie das noch im Vergabetransformationsgesetz der alten „Ampelregierung“ zunächst geplant war. Damit verbleibt es bei dem Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe.
Im Sinn der mittelstandsfreundlichen Vergabe hat auch der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments (IMCO) am 07. Juli 2025 für die Reform der EU-Vergaberichtlinie gefordert, kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme an Ausschreibungsverfahren zu erleichtern. Dafür soll die Ausschreibung von Aufträgen in kleinen Losen auch EU-weit verpflichtend werden. Darüber hinaus wendet sich der Binnenmarktausschuss auch gegen die Vergabe nach dem billigsten Preis und fordert insbesondere die Anhebung der Schwellenwerte. Der Bericht des Binnenmarktausschusses wird voraussichtlich im September 2025 im Europäischen Parlament beraten.