Aktuelles & Presse

AHO-Herbsttagung am 05.12.2024 – Anmeldung möglich

„Auf dem Weg zur HOAI 2025“ heißt der diesjährige Titel der traditionellen AHO-Herbsttagung, die am 05.12.2024 von 11:00 Uhr – ca. 15:30 Uhr im Ludwig Erhard Haus in Berlin stattfindet.
Bis zum 28.11.2024 nehmen wir gerne Ihre Anmeldung per E-Mail unter aho@aho.de entgegen.
Frau Dr. Elga Bartsch, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, wird das Programm mit einem Bericht über den aktuellen Sachstand der HOAI-Reform eröffnen.
Anschließend wird Herr Professor Stoy, Leiter des Gutachterteams, über das Sachverständigengutachten zur Überarbeitung der Honorarberechnung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Programms wird der Vortrag „Analyse des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)“ von Herrn Professor Dr. jur. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof, VII. Zivilsenat (Bausenat), sein.
Wie jedes Jahr werden zudem die Ergebnisse der aktuellen Jahresumfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2023“ in Kurzform vorgestellt.

BMJ legt Entwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz vor

Auf Initiative von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) einen Entwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz vorgelegt. Mit den geplanten Änderungen soll der Bau von Wohnungen kostengünstiger, einfacher und effizienter werden. Vorgesehen ist, dass Planer unter Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Sicherheitsstandards von den allgemeinen Regeln der Technik ohne Haftungsrisiken abweichen können.
Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer haben dem BMJ hierzu eine gemeinsame Stellungnahme übermittelt. Der AHO hat in einem Schreiben an das BMJ die Stellungnahme von BAK und BIngK unterstützt.
Das BMWSB hat bereits für die rechtssichere Umsetzung des geplanten Gesetzes in der Praxis einen Entwurf für die Leitlinien zum Gebäudetyp-E-Gesetz erarbeitet.

5. interdisziplinärer Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht am 14.11.2024

Am Donnerstag, den 14.11 2024 findet der 5. interdisziplinäre Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Vorträge zu aktuellen Themen wie z. B. Nachhaltiges Bauen und bezahlbares Wohnen oder zu rechtlichen Fragen zum Gebäudetyp E stehen auf dem Programm.
Das vollständige Programm der Tagung mit Hinweisen zur Anmeldung finden Sie unten stehend zum Download.

Jahresumfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2023”

Auch dieses Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland. Die Umfrage wurde  am 07.05.2024 gestartet.
Den Fragebogen könne Sie hier abrufen: Index23_Fragebogen

Pressemitteilung AHO,BAK, BIngK, VBI: Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau – Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtsssicher vorgenommen werden kann. Kammern und Verbände der planenden Berufe haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Martin Burgi vorgelegt, das öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen kann. Im Gutachten weist Prof. Burgi auf eine weitere Vergabemöglichkeit hin, die in die Vergabepraxis einfließen soll.
Die vollständige Pressemitteilung sowie das Gutachten finden Sie unten stehend als Download.

Novellierung HOAI 202X – Ergebnisbericht Evaluierung der Leistungsbilder veröffentlicht

Mit der Veröffentlichung des Fachgutachtens zur Evaluierung der Leistungsbilder wurde die erste Phase des zweistufigen Novellierungsprozesses der HOAI 202X  abgeschlossen. Dieser  Untersuchungsprozess wurde in neun Arbeitsgruppen und weiteren Unterarbeitsgruppen mit mehr als 100 Vertretern der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, darunter zahlreiche Vertreter des AHO, in über 70 ganztägigen Sitzungen durchgeführt.
Das Gutachterteam hat die Ergebnisse in einer Synopse den geltenden Regelungen der HOAI gegenübergestellt und mit den wesentlichen Änderungsüberlegungen kommentiert. Mit diesem Ergebnisbericht liegt eine wertvolle Grundlage für das anschließende Honorargutachten vor.
Der Ergebnisbericht kann hier abgerufen werden.

“Halbzeit der HOAI-Reform 2025 – Einblicke und Ausblicke” – AHO-Herbsttagung am 23.11.2023

Mit der Evaluierung der Leistungsbilder unter baufachlicher Verantwortung des BMWSB und dem Abschluss des Fachgutachtens wurde die erste Phase des zweistufigen Novellierungsprozesses der HOAI in diesem Herbst abgeschlossen. Nun kommt es darauf an, auch die zweite Phase mit der Expertise der Architekten und Ingenieure weiterhin systmatisch zu begleiten. “Halbzeit der HOAI-Reform 2025 – Einblicke und Ausblicke” war deshalb der Titel der diesjährigen AHO-Herbsttagung, die gestern am 23.11.2023 in Berlin stattgefunden hat.
Nach einem Grußwort von Frau Dr. Bartsch, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, stellte Frau Gäbel, Referentin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, den ca. 130 Tagungsgästen zunächst die Aufgabenstellung des Fachgutachtens zur Evaluierung der Planungsbereiche dar. Ein Höhepunkt des Programms am Vormittag war der Vortrag von Herrn Dr. Jörg L. Bodden, Mitglied des Gutachterteams, der einen außerordentlich instruktiven Überblick über die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens gab. Herrr Dipl-Ing. Abraham, Vorsitzender des AHO, fasste danach in Kürze einige wichtige Ergebnisse der jährlichen Umfrage zur wirtschaftlichen Lage des Berufsstandes zusammen. Mit dem Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Architekten- und Ingenieurrecht von Herr Prof. Dr. jur. Jurgeleit,  Richter am Bundesgerichtshof, schloss die Tagung mit einem weiteren äußerst interessanten Höhepunkt, der bei den Teilnehmern sehr großen Anklang gefunden hat.

4. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht am 16.11.2023 in Berlin

Am Donnerstag, den 16.11.2023 findet der 4. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht in der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Der AHO ist auch in diesem Jahr gemeinsam mit der BAK und BIngK Kooperationspartner. Ein Themenschwerpunkt der Tagung wird die Novellierung der HOAI sein.
Das Programm finden Sie hier.

Anpassung des Vergaberechts “eForms” – Bundesrat stimmt Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV zu

Der Bundesrat hat heute in seiner 1034. Sitzung zu TOP 38 insbesondere der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV mehrheitlich zugestimmt. Der abweichende Plenarantrag des Freistaates Bayern fand dagegen leider keine Mehrheit.
Die Pressemitteilung der Kammern und Verbände finden Sie unten stehend.

 

 

9. Deutscher Baugerichtstag am 12. und 13. Mai 2023 in Hamm

Am 12. Und 13. Mai 2023 fand in Hamm der 9. Deutsche Baugerichtstag statt. In acht Arbeitskreisen wurden Thesen zu Fragen des Bauvertrags- und Bauprozessrechts, des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts, der Auftragsvergabe, der Integrierten Projektabwicklung (IPA), der Normung u.a. diskutiert und Empfehlungen abgestimmt. Im Fokus der Diskussion des Arbeitskreises IV stand die Frage, welche Änderungen und Ergänzungen anlässlich der Evaluierung des Architekten- und Ingenieurvertragsrechts im BGB in Bezug auf die §§ 650p ff BGB zu empfehlen sind. Die hierzu von den Referenten Frau Richterin am Bundesgerichtshof Dagmar Sacher, Herrn Rechtsanwalt Dr. Alexander Zahn und Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger vorgeschlagenen Thesen wurden intensiv diskutiert und schließlich als Empfehlungen formuliert. Die abgestimmten Thesen und Empfehlungen sind auf der Internetseite des Deutschen Baugerichtstages www.baugerichtstag.de veröffentlicht.

Jahresumfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2022” gestartet

Auch dieses Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer und des Verbands Beratender Ingenieure Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland.
Ihre Teilnahme (bis 16.07.2023) ermöglicht die Bereitstellung und Analyse einer umfangreichen und belastbaren Datenbasis, welche Informationen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Büros liefert und somit von Nutzen für Sie persönlich sowie den Berufsstand als Ganzes ist.

Zur Onlineteilnahme geben Sie bitte den nachfolgenden  Link in Ihren Browser ein: www.t1p.de/index-22

Sie finden das Formular auch auf der AHO-Homepage unter www.aho.de/umfrage/aktuelle-umfrage/
Die Befragung zur wirtschaftlichen Lage nimmt etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch.

 

 

 

 

VBI-Imagekampagne für die Planungswirtschaft

Energiewende, Verkehrswende, Klimaschutz und ausreichender Wohnraum sind Ziele, die ohne Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Architektinnen und Architekten nicht erreicht werden können.
Nie waren Ingenieurleistungen gefragter als heute und doch kämpfen sie um angemessene Rahmenbedingungen und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit einer großen Imagekampagne, in der Bauingenieurinnen und Bauingenieure über ihre Ideen und Ziele sprechen, möchte der VBI die enorme Bedeutung der Branche in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.
Weitere Informationen finden Sie unter www.die-ausdenker.com

HOAI-Novellierung 202X – Umfrage zur Auswertung abgerechneter Projekte gemäß HOAI

In diesem Jahr führt der AHO mit Unterstützung der Bundesingenieurkammer und des VBI  eine gesonderte Datenerhebung zur Auswertung von konkret abgerechneten Projekten gemäß HOAI durch, um die Situation der Projektplanung und -abwicklung  der Ingenieur- und Architekturbüros zu dokumentieren sowie die Notwendigkeit der Anpassung der Honorartafeln zu belegen.
Die diesjährigen Ergebnisse der Umfrage werden für die laufende Novellierung der HOAI 2025 dem vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragten Gutachterteam sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung gestellt.

Diese Daten bieten eine sehr wichtige Argumentationsbasis für die notwendige Anpassung der Honorartafeln im aktuellen Novellierungsprozess der HOAI.

Bitte nehmen Sie an der Umfrage mit möglichst vielen Projekten teil, um eine breite und aussagekräftige Datenbasis zu erhalten (Frist 30.04.2023).
Die nach Leistungsbildern gegliederten Fragebögen finden Sie unter diesem Link: www.t1p.de/projekte22

 

Stellungnahme zum Referentenentwurf der Vergabeverordnung (VgV): Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Die Kammern und Verbände der planenden Berufe wehren sich nachdrücklich gegen eine Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergabeverordnung (VgV), die zur Folge hätte, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen.

Neue Auflage in der AHO-Schriftenreihe – Heft 24 “Planung von Lichtsignalanlagen”, 2. Auflage erschienen

Das Heft befasst sich mit den Leistungsbildern und der daraus resultierenden angemessenen Honorierung der Planung von Lichtsignalanlagen. Es wird ergänzt durch fünf praxisnahe Fallbeispiele, die dazu beitragen sollen, eine einvernehmliche Bewertung der Leistungen für die Fachplanung Straßenverkehrsanlagen und der Honorierung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu finden.

 

AHO-Schriftenreihe im digitalen Format verfügbar

Die Grünen Hefte der AHO-Schriftenreihe liegen ab sofort auch im digitalen Format vor.
Nach dem der AHO-Vorstand heute den Startschuss für die Eröffnung der Datenbankanbindung gegeben hat, können im Online-Shop der AHO-Schriftenreihe unter www.aho.de/schriftenreihe neben den gedruckten Heften ab sofort schon Lizenzen für zahlreiche Titel in der Datenbank des AHO bestellt werden.

EU-Vertragsverletzungsverfahren Auftragswertberechnung – Resolution der planenden Berufe im Bauwesen

Die maßgebenden Verbände der planenden Berufe im Bauwesen sowie die kommunalen Spitzenverbände haben am 14.12.2022 eine gemeinsame Resolution im Hinblick auf die mögliche Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV an Bundesministerin Geywitz und Bundesminister Dr. Habeck versendet. Hierbei geht es  um die Konsequenzen des  EU-Vertragsverletzungsverfahrens, das sich gegen die Auftragswertermittlung in Deutschland richtet. Die unterzeichnenden Kammern und Verbände verweisen auf die weitreichenden Folgen, wenn künftig Planungsleistungen für Bauvorhaben ab ca. 1 Mio. Euro europaweit nach der VgV ausgeschrieben werden sollten.

AHO-Herbsttagung am 22.11.2022 – Reformbedarf und Chancen für eine HOAI 2025

Die traditionelle AHO-Herbsttagung fand nach zweijähriger Pause am 22.11.2022 unter dem Motto “Reformbedarf und Chancen für eine HOAI 2025” im Auditorium Friedrichstraße, Friedrichstraße 180 in 10117 Berlin statt.
Nach einem Grußwort des AHO-Vorstandsvorsitzenden Dipl.-Ing. Klaus-D. Abraham referierte Ministerialdirektor Dirk Scheinemann (BMWSB) zu Beginn der Veranstaltung zum Thema „Rahmenbedingungen für die Reform der HOAI“. Univ.-Prof.-Dipl.-Ing. Hans Lechner präsentierte im Anschluss seine Gedanken zum Thema „Planer sollen für Kosten haften, obwohl sie nicht die Preise machen?“  Ein weiterer Höhepunkt der Tagung waren die Ausführungen von Prof. Dr. jur. Andreas Jurgeleit, Richter am Bundesgerichtshof, zu aktuellen Problemen des Architekten- und Ingenieurrechts.
Wie jedes Jahr wurden zudem die Ergebnisse der aktuellen Jahresumfrage “Wirtschaftliche Lage der Architekten und Ingenieure – Index 2021” in Kurzform präsentiert.

Die Vorträge der Veranstaltung und die Ergebnisse der Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten finden Sie hier.

Neue Auflage in der AHO-Schriftenreihe – Heft 10 “GIS-Dienstleistungen – Leistungsphasen nach Fachthemen mit Honorarzonen und Honorartafeln, 2. Auflage, Stand August 2022

Im aktualisierten Heft 10 werden für insgesamt sieben Fachthemen in jeweils sechs Leistungsphasen Regelleistungen (vergleichbar mit den Grundleistungen der HOAI) und Optionale Leistungen (vergleichbar mit den Besonderen Leistungen der HOAI) definiert. Es handelt sich um folgende nach Leistungsphasen gegliederte Fachthemen:

  • Geodateninfrastruktur
  • Raumordnung/Bauleitplanung/Städtebau
  • Umwelt- und Landschaftsplanung
  • Infrastruktur Verkehrsanlagen – Straße
  • Infrastruktur Leitungsnetze – Wasserversorgung
  • Infrastruktur Leitungsnetze – Entwässerungssysteme (Kanal)
  • Infrastruktur Leitungsnetze – Versorgungsnetze (Strom, Gas, Telekommunikation)

Neue Auflage in der AHO-Schriftenreihe – Heft 23 „Wärmeschutz und Energiebilanzierung“, 3. Auflage August 2022

Die aktuelle Neuauflage des Heftes 23 der AHO-Schriftenreihe berücksichtigt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2022), mit dem das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) zusammengefasst wurden. Entsprechend wurden in der 3. Auflage des Heftes die Besonderen Leistungen aktualisiert und um weitere Leistungen ergänzt, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen im Hinblick auf Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Klimaschutz hinausgehen. Das Heft wurde von der AHO-Fachkommission “Akustik und Thermische Bauphysik” erarbeitet.

3. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin

Die Anmeldung für den 3. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin am Mittwoch, den 09.11.2022 ist ab jetzt direkt online möglich. Die Kongressleitung unter Prof. Dr. jur. Horst  G. Rustmeier und Prof. Dr. jur. Andreas Jurgeleit präsentiert an diesem Tag im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin ein erstklassiges Programm mit exzellenten Referenten, das einen höchst interessanten Verlauf verspricht. Eröffnet wird das Programm mit einem Grußwort der Bundesbauministerin Klara Geywitz. Am Vorabend ist ein Get-together auf dem Fernsehturm geplant. Der AHO-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Ing. Klaus-D. Abraham wird an der von Herrn Professor Dr. jur. Rustmeier moderierten Podiumsdiskussion am frühen Nachmittag teilnehmen. Die Mitglieder des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes, der für die Rechtsfragen am Bau zuständig ist, haben ihre Teilnahme an der Podiumsdiskussion ebenso zugesagt. Hier ist eine außergewöhnlich interessante Diskussion zu erwarten. Der AHO unterstützt zusammen mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer den Kongress als Kooperationspartner, und die Mitglieder der AHO-Mitgliedsorganisationen erhalten bei entsprechender Angabe im Anmeldeformular einen Rabatt in Höhe von 30,-€ auf die Teilnahmegebühr des Kongresstages. Das Anmeldeformular und das Programm finden Sie unter: https://www.rustmeier-online.de/anmeldung/

Neuauflage in der AHO-Schriftenreihe – Heft 15 – Leistungen nach der Baustellenverordnung – 3. Auflage

Die vollständig überarbeitete 3. Auflage des Heftes 15 “Leistungen nach der Baustellenverordnung” wurde den neuen Erkenntnissen aus der Praxis angepasst und präsentiert die Ergebnisse der Untersuchungen zum Leistungsbild und zur Honorierung für den Bereich Koordination nach der Baustellenverordnung.
Neben der auf den Stand der Technik angepassten Kommentierung und dem checklistenartig aufgebauten Leistungskatalog wird auch ein transparentes Modell zur Berechnung des Honorars zur Verfügung gestellt, das es ermöglicht, die optimale Qualität der Leistung zu angemessenen Preisen zu realisieren.

HOAI-Mindestsätze bei Altverträgen zwischen Privatpersonen weiterhin anwendbar

Der für das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 02.06.2022 – VII ZR 174/19 – entschieden, dass bei einem Rechtsstreit, in dem sich ausschließlich Privatpersonen gegenüberstehen, ein nationales Gericht nicht allein aufgrund des EU-Rechts verpflichtet ist, eine vom EuGH beanstandete Regelung unangewendet zu lassen. Der EuGH hat mit Urteil vom 04. Juli 2019 – C-377/17 – entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der HOAI unionsrechtswidrig sind. Das Urteil richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland, die in der HOAI 2021 festgelegt hat, dass die Honorarsätze der HOAI nicht mehr verbindlich sind, sondern der Preisorientierung dienen. Wie der BGH nun festgestellt hat, hat die EuGH-Entscheidung vom 04. Juli 2019 unter dem Aspekt des Unionsrechts keine Auswirkungen auf bestehende Verträge zwischen Privatpersonen, die auf Grundlage der HOAI 2013 oder früherer Fassungen vereinbart worden sind. Für diese gilt der Grundsatz Pacta sunt servanda.

Jahresumfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2021” gestartet

Auch dieses Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer und des Verbands Beratender Ingenieure Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland. Ihre Teilnahme ermöglicht die Bereitstellung und Analyse einer umfangreichen und belastbaren Datenbasis, welche Informationen über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Büros liefert und somit von Nutzen für Sie persönlich sowie den Berufsstand als Ganzes ist.
Jede Teilnahme verbessert die Belastbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse und damit die Schlagkraft unserer Argumentation gegenüber Politik und Auftraggebern.
Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten.
Sie finden das Formular auch auf der AHO-Homepage unter www.www.aho.de/umfrage/aktuelle-umfrage/.
Zur Onlineteilnahme benutzen Sie bitte folgenden Link: www.t1p.de/index22

 

HOAI-Reform 202X in Vorbereitung – Verband der Restauratoren neues Mitglied im AHO

Die 36. Mitgliederversammlung des AHO stand im Zeichen der Vorbereitung auf die Novellierung der HOAI in dieser Legislaturperiode.
Die Mitgliederversammlung hat ferner den Verband der Restauratoren e.V (VDR) einstimmig als neues Mitglied in den AHO aufgenommen.
Der langjährige AHO-Rechnungsprüfer Technologierat Dipl.-Ing. Werner Schmehr wurde verabschiedet.

HOAI-Mindestsätze in Altverträgen sind anwendbar

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 18.01.2022 entschieden, dass die in Altverträgen bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 1.1.2021 vereinbarten HOAI-Mindestsätze trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 weiterhin angewendet werden können.
Ob dies gegebenenfalls aufgrund innerstaatlichen Rechts anders zu beurteilen ist, sei von den nationalen Gerichten und Behörden zu entscheiden.
Zugleich stellt der EuGH klar, dass derjenigen Partei, der die Mindestsätze weiterhin entgegengehalten werden, unter Umständen Schadensersatz vom Staat verlangen könne.
Die aktuelle Pressemitteilung des EuGH finden Sie unten stehend.

Drei neue Auflagen in der AHO-Schriftenreihe

Das Heft 3 der AHO-Schriftenreihe wurde mit dieser neuen Auflage vollständig überarbeitet und an die HOAI 2021 angepasst. In einem ausführlichen Leistungskatalog werden die Besonderen Leistungen aufgelistet, die bei der Tragwerksplanung nach Teil 4 Abschnitt 1, § 51 HOAI mit Anlage 14 anfallen können.
In den fachspezifischen Hinweisen des AHO-Heftes 13 zum neu gefassten HVA F-StB wird ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die Grundsätze der Vergabe und Honorierung im HVA F-StB bei der Formulierung von Planungsverträgen im Einklang mit den Regelungen der VgV, der UvgO sowie der HOAI stehen und diese durchgehend beachtet werden.
Mit der neuen überarbeiteten Auflage des Heftes Nr. 31 der AHO-Schriftenreihe wird auf die Änderungen der am 01.01.2021 in Kraft getretenen HOAI 2021 eingegangen. Das Heft beinhaltet praxisgerechte Anwendungsempfehlungen der HOAI 2021 für die Ingenieurvermessung.

Neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2022 im Vergaberecht

Von der Kommission wurden die fortgeschriebenen Auftragsschwellenwerte ab dem 01.01.2022 veröffentlicht. Die EU-Schwellenwerte werden alle zwei Jahre überprüft und an die Wechselkursentwicklung angepasst.
Ab dem 01.01.2022 gelten insbesondere folgende Schwellenwerte:
– für Liefer- und Dienstleistungsaufträge Oberer und Oberster Bundesbehörden: 140.000 Euro (bisher 139.000 Euro)
– für Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: 215.000 Euro (bisher 214.000 Euro)
– für Bauaufträge: 5.382.000 Euro (bisher 5.350.000 Euro)

 

 

 

Nachfrage nach Ingenieuren und Architekten ungebrochen – Ergebnisse der Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2020

Die im Jahr 2021 von AHO, Bundesingenieurkammer und VBI beauftragte Umfrage zeigt trotz der pandemiebedingten Rahmenbedingungen in Bezug auf die wirtschaftlichen Eckdaten für das Wirtschaftsjahr 2020 ein überwiegend positives Bild. Die Ergebnisse der Umfrage fließen in die Berechnungen des AHO-Stundensatzrechners ein.
Die Einzelheiten finden Sie in der unten stehenden Mitgliederinformation sowie in dem Ergebnisbericht des IFB, den Sie herunterladen können.

 

HOAI im Koalitionsvertrag

Der von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Koalitionsvertrag sieht neben der Schaffung eines eigenen Bauministeriums auch die Novellierung der HOAI vor. Damit ist der Weg für eine Modernisierung der Leistungsbilder und die Überprüfung der Honorartafeln frei.
Aktuell wird in 11 vom AHO organisierten Facharbeitsgruppen mit Experten aus den Verbänden und Kammern der Ingenieure und Architekten ein Vorschlag für eine novellierte HOAI 202X erarbeitet.

ABGESAGT “Nach der Anpassung ist vor der Reform – Auf dem Weg zur HOAI 202X” – AHO-Herbsttagung am 24.11.2021 in Berlin

Die AHO-Herbsttagung, die unter dem Titel „Nach der Anpassung ist vor der Reform – Auf dem Weg zur HOAI 202X“ am Mittwoch, den 24.11.2021 von 11:00 Uhr – 15:30 Uhr im Ludwig Erhard Haus, Fasanenstraße 85 in 10623 Berlin stattfinden sollte, ist abgesagt.

BFB-Konjunkturumfrage im Herbst / Winter 2021

Die turnusmäßige Befragung dreht sich diesmal neben den konjunkturellen Entwicklungen in den Freien Berufen um Ihre Meinung zum Thema Gründung und Selbstständigkeit.

Themen die uns hierbei interessieren:
– Warum haben Sie Ihr Unternehmen gegründet?
– Wo sehen Sie Hindernisse für Gründer?
Link zur Konjunkturbefragung: www.t1p.de/konjunktur21-2

 

AHO wählt neuen Vorstand

Die AHO-Mitgliederversammlung hat am 09.09.2021 Klaus D. Abraham einstimmig zum neuen AHO-Vorstandsvorsitzenden gewählt. Bestätigt wurde Dr. Hans-Gerd Schmidt als stellvertretender Vorsitzende sowie Sylvia Reyer-Rohde als Schatzmeisterin. Mit Dr. Husmann und  Udo Raabe wurden zwei neue Mitglieder in  den AHO-Vorstand gewählt. Dem zehnköpfigen Vorstand gehören weiterhin Georg Brechensbauer, Wolfgang Heide, Marco Ilgeroth, Rainer Reimers, und Ralf Schelzke an.

VgV: EU-Kommission führt Vertragsverletzungsverfahren fort

Mit Beschluss zur Übersendung einer mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 15.07.2021 führt die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren vom 24.01.2019 im Zusammenhang mit der Auftragswertberechnung bei Planungsleistungen weiter. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit hierauf zu reagieren.
Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: https://ec.europa.eu/germany/news/20210715-vertragsverletzungsverfahren-deutschland_de

Wahlprüfsteine der planenden Berufe in Deutschland zur Bundestagswahl 2021

Am 26. September 2021 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Die Bundesarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer haben gemeinsam mit 16 Verbänden der planenden Berufe den Parteien ihre Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 vorgelegt.
Sie beinhalten Kernfragen in der Architektur, Stadtplanung und Ingenieurbaukunst, speziell auch zu den aktuellen Themen Digitalisierung, HOAI-Novellierung und qualitätssichernde Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Antworten der Parteien auf die Fragen der Kammern und Verbände finden Sie hier:

2. Kongress zum Architekten – und Ingenieurrecht der Juristischen Fakultät der Humboldt- Universität zu Berlin

Am Freitag, den 12. November 2021 findet der 2. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin im Humboldt-Forum im Berliner Schloss statt. Das Programm finden Sie hier:

Neuauflage in der AHO-Schriftenreihe – Heft 29, 2. Auflage – HOAI – Besondere Leistungen bei der Objektplanung Freianlagen

Bei Vergütungsvereinbarungen zur Objektplanung für Freianlagen muss zwischen Grundleistungen des Leistungsbildes, deren Vergütung sich aus den Orientierungswerten der Honorartafeln ableiten sollen, und frei zu vereinbarenden Besonderen Leistungen unterschieden werden.
Das Heft Nr. 29 der AHO-Schriftenreihe gibt zu den entsprechenden Abgrenzungsfragen eine Hilfestellung. Es gilt als Handreichung für Vertragsgespräche zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern für Leistungen nach der HOAI, indem es Sachverhalte nicht berufsbezogen, sondern leistungsbezogen erörtert und für alle daran beteiligten Disziplinen und Interessengruppen klarstellt.

Novellierung der HOAI 202X im Fokus des Deutschen Baugerichtstages

Der diesjährige Deutsche Baugerichtstag am 21./22.05.2021 beschäftigte sich im Arbeitskreis IV schwerpunktmäßig mit der Frage, welcher Reformbedarf im Hinblick auf die Honorarregeln und die Leistungsbilder der HOAI besteht. Festgestellt wurde ein dringender Anpassungsbedarf des Regelwerkes, um die Akzeptanz der HOAI zu erhalten. Der Deutsche Baugerichtstag hat hierzu 18 Empfehlungen verabschiedet, die z.B.  die Aktualisierung der Leistungsbilder im Hinblick auf die Themen Nachhaltigkeit und BIM im Fokus haben. Empfohlen wurde ebenso die Überprüfung der Tafelwerte, insbesondere im Bereich der Flächenplanungen.

Jahresumfrage „Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2020“ gestartet

Das Institut für Freie Berufe (IFB) erhebt auch in diesem Jahr im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer und des Verbands Beratender Ingenieure VBI Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland.
Teilnahme an der Befragung zur wirtschaftlichen Lage unter folgendem Link: www.t1p.de/index20

Wir möchten Sie darüber hinaus um die Teilnahme an einer weiteren Befragung hinsichtlich Ihrer Projektabwicklung bitten. Aus den Daten konkret abgerechneter Projekte können wir wichtige Erkenntnisse ableiten, um Argumente für die notwendige Anpassung der Honorartafeln im Zuge einer echten Novellierung der HOAI zu gewinnen, die in der nächsten Legislaturperiode ab 2022 erfolgen soll. Hierfür benutzen Sie bitte diesen Link:  www.t1p.de/Hoai
Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten.

 

Wahlprüfsteine der planenden Berufe in Deutschland zur Bundestagswahl 2021

Die von den Kammern und Berufsverbänden der planenden Berufe gemeinsam formulierten Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2021 sind veröffentlicht. Die Broschüre zu den Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2021 finden Sie unten stehend.

Sonderdruck HOAI 2021 erschienen

Die geänderte HOAI ist zum 01.01.2021 in Kraft getreten. Der AHO hat gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer in Zusammenarbeit mit dem Verlag Wolters & Kluwer einen Sonderdruck HOAI 2021 herausgegeben Der Sonderdruck enthält den Text der HOAI 2021, den Text des ArchLG sowie die amtlichen Begründungen. Hier können Sie den Sonderdruck  HOAI 2021 bestellen.

HOAI 2021 – Planung ist wertvoll und angemessen zu vergüten

Die HOAI 2021 ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und bietet auch weiterhin einen verlässlichen Orientierungsrahmen zur vertraglichen Vereinbarung angemessener Honorare für Planungsleistungen. Es geht nun darum, diesen Rahmen in der Vertragspraxis zu nutzen und wirtschaftlich auskömmliche und damit angemessene Honorare zu vereinbaren.
Daher richten sich die Kammern und Verbände der maßgeblichen Planerorganisationen mit einem Appell an ihre Mitglieder, aber auch an Auftraggeber.

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2019 – Ergebnisbericht

Die im Jahr 2020 von AHO, Bundesingenieurkammer und VBI beauftragte Umfrage zeigt in Bezug auf die wirtschaftlichen Eckdaten für das Wirtschaftsjahr 2019 erneut ein positives Bild. Erfreulich ist zunächst die rege Beteiligung von fast 1.100 Büros, obwohl infolge der Corona-Pandemie zahlreiche Umfragen parallel durchgeführt worden sind. Weitere Informationen finden Sie in der AHO-Mitgliederinformation vom 17.12.2020 sowie auch dem Bericht des IFB.

Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 02. Dezember 2020 wurde heute im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 58 vom 7. Dezember 2020) veröffentlicht und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.

Bundesrat beschließt HOAI-Änderungsverordnung – Regelungen treten am 01.01.2021 in Kraft

Der Bundesrat hat heute dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Damit kann die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. AHO, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer, die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis.

 

ABGESAGT – 2. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin – Interaktive Videokonferenz – 13. November 2020

Nach dem großen Zuspruch im vergangenen Jahr findet nun in diesem Jahr am Freitag, den 13. November 2020 von 9:00 Uhr – 15:00 Uhr der 2. Kongress zum Architekten- und Ingenieurrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Aufgrund der gegenwärtigen Bedingungen ist der Kongress als interaktive Videoveranstaltung geplant.
Frau Barbara Ettinger-Brinkmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Herr Georg Brechensbauer, Vorstandsmitglied des  AHO e.V., Prof. Dr. Andreas Jurgeleit, Richter am VII. Zivilsenat des BGH, Prof. Stefan Leupertz, und weitere namhafte Referenten stehen auf dem Programm.

Bundestag beschließt Gesetz über die Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG)

Nachdem der federführende Wirtschaftsausschuss einstimmig eine ergänzende Formulierung zur Angemessenheit empfohlen hat, ist der Bundestag in seiner gestrigen Sitzung dieser Empfehlung gefolgt und hat das ArchLG mit der Änderung beschlossen, dass nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“ ausdrücklich im Gesetzeswortlaut enthalten ist.
Damit sind die Abgeordneten der gemeinsamen Forderung von AHO, Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer gefolgt und haben ein wichtiges Signal gesetzt, dass Ingenieur- und Architektenleistungen auch weiterhin angemessen honoriert werden sollen.
Das ArchLG bildet die Rechtsgrundlage für die Anpassung der HOAI, die derzeit im Bundesrat zur Abstimmung ansteht.
Nun geht es darum, die im ArchLG ergänzte Angemessenheitsregelung gleichfalls in der HOAI zu regeln.

Bundeswirtschaftsministerium legt Entwurf einer HOAI-Änderungsverordnung vor

Nachdem die der HOAI zugrundeliegende Ermächtigungsgrundlage das ArchLG vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, hat das BMWi aktuell einen Referentenentwurf für eine geänderte HOAI vorgelegt, um diese an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 04. Juli 2019 anzupassen.
Dieser sieht vor, dass die Honorartafeln der HOAI den Vertragsparteien künftig zur Honorarorientierung dienen. Die Grundlagen und Maßstäbe zur Honorarermittlung der HOAI bleiben aber erhalten. Für den Fall, dass die Parteien keine wirksame Honorarvereinbarung schließen, soll der Basishonorarsatz (unterer Honorarsatz) als vereinbart gelten.
AHO, BAK und BIngK haben in ihrer Stellungnahme den Erhalt der HOAI als Grundlage für die Honorarberechnung grundsätzlich begrüßt, im Detail jedoch weitere Verbesserungen gefordert.
Die HOAI soll noch im Jahr 2020 verabschiedet werden und Anfang 2021 in Kraft treten.

Bundeskabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen

In der heutigen 106. Sitzung hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ohne Aussprache beschlossen. Damit ist der Weg zur Zuleitung des Gesetzes an den Bundestag frei, der sich nach der Sommerpause mit dem Vorhaben befassen wird.
In der gemeinsamen Stellungnahme von AHO, BAK und BIngK wurden im Wesentlichen die Einführung einer Ermächtigung für eine Angemessenheitsregelung sowie der Erhalt der Verweisungen in der VgV gefordert. Die Forderungen wurden teilweise berücksichtigt.
Die AHO-Mitgliederinformation sowie die Kabinettsfassung des Gesetzentwurfs finden Sie unten stehend.

Neuerscheinung in der AHO-Schriftenreihe – Heft 39 – Leistungen für Inbetriebnahmen – Übergreifendes Leistungsbild für die Inbetriebnahme von Objekten

In diesem Heft wird die Abgrenzungslücke insbesondere zwischen der fachtechnischen Abnahme (Anlage 15, Lph 8k) und der in diesem Heft beschriebenen Optimierung durch ein Inbetriebnahmemanagement (IBM)  beleuchtet und ein entsprechendes Leistungsbild aufgezeigt. Ferner werden auch Leistungspflichten und Leistungsgrenzen erörtert, die aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) resultieren.

Inhalt

  • Darstellung eines Leistungsbildes Inbetriebnahme mit Beispielbeschreibungen
  • Beleuchtung der Abgrenzungslücke zwischen der fachtechnischen Abnahme (Anlage 15, Lph 8k) und der Optimierung durch ein Inbetriebnahmemanagement
  • Erörterung der Frage von Leistungspflichten und Leistungsgrenzen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Konjunkturpaket jetzt umsetzen: Planungs- und Bauwirtschaft schlägt konkrete Maßnahmen vor

Nachdem Bundestag und Bundesrat in dieser Woche wesentliche Bestandteile des Corona-Konjunkturpakets beschlossen haben, schlägt die Planungs- und Bauwirtschaft konkrete Maßnahmen zur schnellen und zielgerichteten Umsetzung konjunkturfördernder Aktivitäten vor. Als Verfasser des Maßnahmenpapiers zeichnen die Mitglieder des sogenannten Verbändegesprächs (Verbände, Berufskammern und Vereine des Planen und Bauens) und weitere Unterstützer verantwortlich.

Jahresumfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2019” läuft noch bis zum 31.07.2020

AHO, BIngK und VBI befragen auch in diesem Jahr Ingenieure und Architekten nach ihrer derzeitigen Situation und Einschätzung der wirtschaftlichen Lage. Mit der Umsetzung ist erneut das Institut für Freie Berufe (IFB) beauftragt.
Wir bitten Sie herzlich um Ihre Teilnahme. Jede Teilnahme verbessert die Belastbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse und damit die Schlagkraft unserer Argumentation gegenüber Politik und Auftraggebern.

Befragung zur wirtschaftlichen Lage:
https://ww3.unipark.de/uc/wfunk_Friedrich-Alexander-Univer/38ea/

Mit einer separaten Umfrage wollen wir zudem Daten für Projekte gemäß HOAI 2013 auswerten, um dann Rückschlüsse auf die konkreten Auswirkungen des EuGH-Urteils zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu erhalten:
Befragung zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils:
https://ww3.unipark.de/uc/wfunk_Friedrich-Alexander-Univer/2150/
Sie haben noch bis zum 31.07.2020 Gelegenheit die ausgefüllten Fragebögen zu übermitteln. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Sie finden die Fragebögen als pdf-Downloads hier.

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Frage der Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze

Der Bundesgerichtshof hat heute die in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte umstrittene Frage der unmittelbaren Wirkung des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 auf laufende Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt und damit ein abschließendes Urteil vertagt. Damit bleiben für die Praxis wichtige Rechtsfragen bis auf Weiteres ungeklärt.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.

 

Neuauflage in der AHO-Schriftenreihe – Heft 9 – „Projektmanagement in der Bau –und Immobilienwirtschaft – Standards für Leistungen und Vergütung“

Erarbeitet von der AHO-Fachkommission “Projektsteuerung/Projektmanagement”. 5. Auflage, Stand: März 2020

Innerhalb der Bundesregierung abgestimmter Erlass des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 25.03.2020 über bauvertragliche Fragen im Rahmen der Corona-Pandemie

Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2

AHO-Herbsttagung am 19.11.2019 – “Wie geht es weiter? – Die HOAI nach dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019”

Die traditionelle AHO-Herbsttagung fand am 19.11.2019 unter dem Motto “Wie geht es weiter? – Die HOAI nach dem EuGH-Urteil vom 04.07.2019” im Auditorium Friedrichstraße, Friedrichstraße 180 in 10117 Berlin statt.
Nach einem Grußwort von Herrn Fehn Krestas, der in Vertretung von Frau Staatssekretärin Anne Katrin Bohle (BMI) sprach, referierte Herr Dr. Thomas Solbach (BMWi) zur Umsetzung des EuGH-Urteils . Weitere Höhepunkte der Veranstaltung waren die Vorträge von Herrn Prof. Dr. Clemens Schramm und Herrn Prof. Dr. Burkhard Messerschmidt.
Wie jedes Jahr wurden zudem die Ergebnisse der aktuellen Jahresumfrage “Wirtschaftliche Lage der Architekten und Ingenieure – Index 2018” in Kurzform präsentiert.
Die Vorträge der Veranstaltung und die Ergebnisse der Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten finden Sie hier.

Neuerscheinung in der AHO-Schriftenreihe: Heft 38 “Architekten- und Ingenieurvertragsrecht – Anwendungshilfe zu Vergütungsfolgen und Verträgen”, Stand: November 2019

Anfang 2018 sind spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architekten- und Ingenieurvertrag  im BGB in Kraft getreten. Das AHO-Heft 38 ist eine Hilfe zur Anwendung des Gesetzes und der Vergütungsfolgen bei Verträgen über Architekten- und Ingenieurleistungen und deren Abrechnung.

Neue DIN 276, Veränderte Kostenstrukturen für Außenanlagen und Freiflächen

Im Dezember 2018 wurde die Neufassung der DIN 276 als DIN 276:2018-12 ‚Kosten im Bauwesen‘ veröffentlicht, die sowohl DIN 276-1:2008-12 und DIN 276-4:2009-08 als auch DIN 277-3:2005-04 ersetzt. In der Neuausgabe sind die bisher getrennten Normen DIN 276-1 für den Hochbau und DIN 276-4 für den Ingenieurbau zusammengefasst.
Die AHO-Fachkommission Freianlagen hat die Änderungen und Ergänzungen für Außenanlagen und Freianlagen analysiert und Auswirkungen der Norm DIN 276 auf Leistungspflichten und Honorierungen zusammengestellt.

Den Beitrag zur Neufassung der DIN 276 finden Sie hier.

Neuerscheinung in der AHO-Schriftenreihe: Heft 20 – Abgrenzung der Vergütung von Freianlagen und Verkehrsanlagen nach der HOAI 2013, 3. Auflage, Stand: April 2019

Die 3. Auflage des AHO-Heftes Nr. 20 stellt die Schnittstellen der Zuordnung zwischen Objekten der „Freianlagen“ und Objekten der „Verkehrsanlagen“ für die Praxis klar und gibt den Anwendern eine Hilfestellung bei der Vertrags- und Vergütungsvereinbarung nach den Grundsätzen der HOAI.

Jahresumfrage “Wirtschaftliche Lage der Ingenieure und Architekten – Index 2018” bis zum 7. Juli 2019 verlängert

Das Institut für Freie Berufe (IFB) erhebt auch in diesem Jahr im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer und des Verbands Beratender Ingenieure VBI Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland.
Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 07.07.2019 möglich. 
Unter diesem Link können Sie direkt an der Umfrage teilnehmen: www.t1p.de/index18

EU-Vertragsverletzungsverfahren HOAI – Urteilsverkündung am 04. Juli 2019

Wie das BMWi mitgeteilt hat, wurde die Urteilsverkündung durch den EuGH im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI für Donnerstag, den 4. Juli 2019, 9:30 Uhr terminiert.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

AHO-Mitgliederversammlung am 16.05.2019

Neben den Fachthemen rund um die HOAI und das Vergaberecht hat die 33. Mitgliederversammlung des AHO wichtige Personalentscheidungen getroffen. Der Münchner Architekt Georg Brechensbauer wurde auf Vorschlag der Bayerischen Architektenkammer in den AHO-Vorstand gewählt.
Weitere Informationen lesen Sie bitte in der Pressemitteilung vom 17.05.2019.

Europawahl 2019 – Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der planenden Berufe

Im Hinblick auf die Europawahl 2019 haben Verbände und Kammern der planenden Berufe in Deutschland Wahlprüfsteine formuliert und mit der Bitte um Beantwortung an die Parteien versendet. Die Fragestellungen betreffen u.a. die Themen Vergabe, Digitalisierung, Normung sowie Nachhaltigkeit im Planen und Bauen.
Die Antworten der Parteien liegen nun vor und sind hier veröffentlicht:

Neue Baustaatssekretärin im BMI

Frau Anne Katrin Bohle ist seit 01. April 2019 beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie ist die Nachfolgerin des ausgeschiedenen Staatssekretärs Gunther Adler und hat die Zuständigkeit für die Bereiche Stadtentwicklung, Wohnen und Bauwesen übernommen, die bisher bei Herrn Adler lagen. Eine Neubesetzung war notwendig, weil Herr Adler auf eigenen Wunsch als Geschäftsführer Personal zur Autobahn GmbH des Bundes gewechselt ist.
Frau Bohle leitete vorher die Abteilung für Stadtentwicklung und Denkmalpflege im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Frau Bohle hat sich nach ihrem Amtsantritt den Vertretern der Verbände der Ingenieure und Architekten im Rahmen des Verbändegesprächs am 02. April 2019 vorgestellt und ihre kooperative Zusammenarbeit zugesichert.
Weiter Informationen finden Sie hier: https://www.bmi.bund.de/DE/ministerium/beamtete-staatssekretaere/anne-katrin-bohle/anne-katrin-bohle-node.html

 

HOAI – Schlussanträge des Generalanwalts Szpunar

Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat Generalanwalt Szpunar in seinen heute veröffentlichten Schlussanträgen zum Ausdruck gebracht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI für unvereinbar mit dem EU-Recht hält. Aus seiner Sicht behindern diese in unzulässiger Weise die Niederlassungsfreiheit, weil sie Ingenieuren und Architekten nicht die Möglichkeit geben, sich über niedrige Preise am Markt zu etablieren.
Der Europäische Gerichtshof hat nun das letzte Wort. Mit einer Entscheidung ist im zweiten oder dritten Quartal 2019 zu rechnen.

3. Bau-Vergabetag 2019 in Berlin

Am 21.03.2019 findet der 3. Bau-Vergabetag des Deutschen Vergabenetzwerkes DVNW in Berlin-Mitte statt. An der Podiumsdiskussion “Zur Zukunft der VOB/A und HOAI – Aktuelle Herausforderungen öffentlicher Bau- und Planungsvergaben” nimmt auch der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr.-Ing. Erich Rippert teil. Die Veranstaltung findet in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften am Gendarmenmarkt, Eingang Markgrafenstraße 38 in 10117 Berlin von 9:00 Uhr bis 17:45 Uhr statt.

Weitere Informationen und Anmeldungen unter:
https://www.bau-vergabetag.de/

EU-Kommission moniert Auftragswertberechnung bei der Vergabe von Planungsleistungen.

In dem Aufforderungsschreiben vom 24.01.2019 hat die EU-Kommission (KOM) die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU in deutsches Recht beanstandet. Es wird bemängelt, dass die in § 3 Abs. 7 S. 2 VgV vorgesehene Berechnung des Auftragswertes bei der losweisen Vergabe von Planungsleistungen nicht richtlinienkonform sei.

Gemäß § 3 Abs. 7 VgV ist bei der Berechnung des Auftragswertes der geschätzte Gesamtwert aller Lose zugrunde zu legen.Bei Planungsleistungen gilt dies jedoch nur für Lose über gleichartige Leistungen.
In der Praxis erfolgt die Feststellung, ob es sich um gleichartige Leistungen handelt, üblicherweise nach den Leistungsbildern der HOAI. So werden bei der losweisen Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen die Auftragswerte getrennt ermittelt. Daran stört sich die KOM und strebt eine Addition aller Planungsleistungen an. Die Bundesregierung hat bis Anfang April 2019 die Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern und die KOM zu überzeugen. Wenn dies nicht gelingt, wäre der nächste Schritt eine begründete Stellungnahme der KOM und danach unter Umständen ein Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Der AHO wird gemeinsam mit BIngK und BAK das zuständige Bundeswirtschaftsministerium in dem Verfahren fachlich unterstützen.

Neues Heft in der AHO-Schriftenreihe: Heft 11 – Leistungen Building Information Modeling

Das neue AHO-Heft Nr. 11 „Leistungen Building Information Modeling“ dient als Vorlage zur
praktischen Anwendung der BIM-Methode und verdeutlicht die grundsätzliche Vereinbarkeit von
BIM und HOAI im Planungsablauf. Es ermöglicht durch die Abgrenzung von Grundleistungen und
Besonderen Leistungen eine Orientierung bei der Beauftragung und Honorierung von BIM im
Einzelfall.

Schwerpunkt der Neuerscheinung ist das Kapitel „Leistungsbilder der HOAI/ BIM-Leistungen und
Modelldetaillierungsgrade“ mit einer detaillierten, tabellarischen Auflistung von BIM-spezifischen
Leistungen in Gegenüberstellung zu den Grundleistungen der HOAI sowie zusätzlich anfallenden
Besonderen Leistungen. Dabei werden in den Leistungsbildern Objektplanung Gebäude und
Innenräume, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische
Ausrüstung je Leistungsphase die im Rahmen der Grundleistungen zu erbringenden sowie die
zusätzlich anfallenden Besonderen BIM-Leistungen aufgelistet. Für diese Besonderen Leistungen
werden Honorierungsempfehlungen unterbreitet.

EuGH – Schlussanträge verschoben

Wie der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) aktuell mitteilte, hat der Generalanwalt in dem Vertragsverletzungsverfahren HOAI die ursprünglich für den 30.01.2019 angekündigten Schlussanträge auf den 28.02.2019 verschoben. Gründe für die Verschiebung wurden nicht genannt.
Nach Verkündung der Schlussanträge ist mit einer Entscheidung des Gerichtshofes etwa ein halbes Jahr später zu rechnen.

Bundesregierung bekennt sich weiterhin zur Einführung von BIM

In ihrer Antwort vom 27.11.2018 auf die kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hat sich die Bundesregierung zur Einführung von BIM bekannt. “Für eine erfolgreiche Einführung der BIM-Methode unter Berücksichtigung der für Deutschland typischen mittelständischen Strukturen setzt das BMI auf die gezielte Unterstützung und Flankierung des Digitalisierungsprozesses und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen, wie die Eigenständigkeit von Planung und Ausführung, die Vergabe in Fach- und Teillosen sowie die Anwendung offener Standards und den Einsatz softwareunabhängiger Datenschnittstellen.”

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren – Entscheidung fällt 2019

Das von der Europäischen Kommission gegen Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI stand erneut im Fokus der diesjährigen AHO-Herbsttagung am 06.12.2018 in Berlin.
Die neue Abteilungsleiterin für Bauwesen und Bauwirtschaft im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Ministerialdirektorin Christine Hammann betonte, welch wichtige Funktion die HOAI auch über die Vorgabe der Honorartafeln hinaus, für die Sicherung einer hohen Planungs- und Bauqualität, für die Transparenz der Leistungen und damit auch zum Schutz der Verbraucher, übernimmt. Sie verwies auf den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, in dem die Bundesregierung zugesichert hat, sich für den Erhalt der HOAI einzusetzen, da die HOAI ein unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Bauqualität und Baukultur und Voraussetzung eines fairen Leistungswettbewerbs ist. (…)

Neue DIN 276

Mit Ausgabedatum 2018-12 wurde die DIN 276 im Wesentlichen mit folgenden Änderungen veröffentlicht:

  • DIN 276-1, DIN 276-4 und die DIN  277-3:2005-04 wurden zu einer Norm zusammengefasst.
  • Die Beschreibung der Kostengliederung wurde geändert und ergänzt.
  • Die Kostengruppe 500 wurde neu gefasst, so dass sie sich nun auf Außenanlagen von Bauwerken sowie auf
    Freiflächen, die selbständig und unabhängig von Bauwerken sind, erstreckt.
  • In der ersten Ebene wurde die Kostengliederung auf acht Kostengruppen erweitert.
  • Die Kostengruppen 300 und 400 wurden so überarbeitet, dass eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten, Ingenieurbauten und Infrastrukturanlagen vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.beuth.de/de. Dort ist auch die Norm bestellbar.

Neues Heft in der AHO-Schriftenreihe: Heft 1 – Planen und Bauen im Bestand

Erarbeitet von der AHO-Fachkommission “Planen und Bauen im Bestand” – 2. Auflage, Stand Oktober 2018

Vertragsverletzungsverfahren HOAI – Mündliche Verhandlung vor dem EuGH

Am 07.11.2018 fand die mündliche Verhandlung im Vertragsverletzungsverfahren HOAI (C-377/17) statt. Dabei ging es um die Frage, ob das verbindliche Preisrecht der HOAI mit Europarecht vereinbar ist. Für den AHO haben Dr. Erich Rippert und Ronny Herholz die Verhandlung beobachtet (s. Bericht). Als nächsten Schritt hat der Generalanwalt die Verkündung seiner Schlussanträge für den 30.01.2019 angekündigt. Mit einem Urteil ist ca. 3 Monate später zu rechnen.

AHO-Herbsttagung am 06.12.2018

Die traditionelle AHO-Herbsttagung findet in diesem Jahr unter dem Titel “Vergabe und Honorierung von Planungsleistungen – EuGH bestimmt die Richtung” am 06.12.2018 statt. Veranstaltungsort ist das Ludwig Erhard Haus in Berlin, Fasanenstraße 85 in 10623 Berlin. Das vollständige Programm inklusive Anmeldeformular können Sie unten stehend einsehen oder herunterladen.

Vertragsverletzungsverfahren HOAI – EuGH terminiert mündliche Verhandlung

Wie uns aktuell bekannt geworden ist, hat der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 07. November 2018, 9:30 Uhr terminiert. Die Rechtssache wurde der Ersten Kammer (besetzt mit fünf Richtern) zugewiesen. Berichterstatter ist der Kroate Herr Siniša Rodin, Generalanwalt der Pole Maciej Szpunar. Vertreter von AHO, BAK und BIngK werden die mündliche Verhandlung verfolgen und aktuell berichten.

Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Marco Wanderwitz

Am 10.09.2018 trafen der AHO-Vorstandsvorsitzende Dr. Erich Rippert und Geschäftsführer Ronny Herholz den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz, MdB zu einem Meinungsaustausch zu aktuellen baufachlichen Fragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem AHO-Newsletter 2 2018.

Neues Heft in der AHO-Schriftenreihe: Heft 27 – Umweltbaubegleitung

Erarbeitet von der AHO-Fachkommission „Freianlagenplanung“ – 2. Auflage, Stand: Mai 2018

AHO-Mitgliederversammlung am 17.05.2018

Die 32. Mitgliederversammlung des AHO stand erneut im Zeichen des laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen der HOAI.

Handbuch für die Vergabe und Abwicklung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) – Aktueller Sachstand

HOAI-Vertragsverletzungsverfahren – Klageschrift wurde am 28.06.2017 zugestellt

Die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wurde beim Gerichtshof der Europäischen Union am 23.06.2017 eingelegt und die Klageschrift am 28.06.2017 zugestellt. Die Rechtssache wird unter dem Aktenzeichen Kommission/Deutschland C-377 17 geführt. Die weiteren Schritte werden AHO, BAK und BIngK mit dem BMWi abstimmen.

Gutachterliche Stellungnahme zur Abgrenzung von Ausstattung bei Verkehrsanlagen von Anlagen der Technischen Ausrüstung – Koeble/Fuhrmann/Locher/Zahn/Hüttinger

Auslegung zum reformierten Vergaberecht für die Vergabe von Bauleistungen – BMUB vom 16. Mai 2017

AHO-Mitgliederversammlung am 11.05.2017 – Dr. Rippert als Vorsitzender des AHO wiedergewählt

Zur EU-Rechtskonformität des Preisrechts der HOAI

Urteilsbesprechung: OLG Naumburg, Urteil vom 13.04.2017 – 1 U 48/11