Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 23.04.2026 das Gesetz zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge verabschiedet. Dieses enthält mittelstandsfreundliche Regelungen zur Digitalisierung und zum Bürokratieabbau, beispielsweise durch Stärkung von Eigenerklärungen im Vergabeverfahren. Durch die gemeinsamen Bemühungen der Planerorganisationen sowie des ZDB und ZDH konnte der Teillosgrundsatz weitgehend erhalten werden und wird – von begrenzten Ausnahmen abgesehen – nicht zu Gunsten der Gesamtvergabe aus zeitlichen Gründen für alle Ausschreibungen im Bereich der Oberschwellenvergabe geöffnet.
Sofern der Bundesrat noch in diesem Quartal dem Gesetz zustimmt, könnte das Vergabebeschleunigungsgesetz zum 01. Juli 2026 in Kraft treten.